Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von mobilen Barmöbeln.

1. Vertragsabschluß

Die Mietverträge zwischen uns (Vermieter) und den Mietern werden ausschließlich schriftlich (auch per email) abgeschlossen.

2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

3. Pflichten des Vermieters

3.1 Bereitstellung. Wir verpflichten uns, die gemieteten Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt auf unserem Gelände zur Abholung bereitzustellen und dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung zu stellen.

3.2 Versendung. Die Versendung der gemieteten Gegenstände an den Mieter bedarf einer gesonderten Vereinbarung und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters (siehe Punkt 12).

4. Gewährleistung

4.1 Gewährleistung. Der Vermieter leistet Gewähr dafür, daß die gemieteten Gegenstände den vom Mieter besichtigten und ausgewählten oder – im Fall der Anmietung ohne Besichtigung – der Beschreibung und dem Photo im Katalog oder auf der Homepage entsprechen. Wir leisten keine Gewähr für die Eignung der gemieteten Gegenstände für die vom Mieter beabsichtigten Zwecke.

4.2 Ausschluß der Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche des Mieters sind weiterhin in folgenden Fällen ausgeschlossen:

• für Abweichungen der gemieteten Gegenstände in Farbe, Struktur, und Oberfläche von der photographischen Darstellung im Katalog oder auf der homepage;

• für sonstige kleinere, dem Mieter zumutbare Abweichungen in Ausführung, Maßen und Farben.

4.3 Mängelrüge. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch des Mieters ist, daß dieser uns unverzüglich nach Übernahme der gemieteten Gegenstände, Mängel in Form einer begründeten Mängelrüge schriftlich angezeigt hat (siehe Punkt 5 „Pflichten des Mieters“).

4.4 Gewährleistungsanspruch. Für den Fall eines Anspruchs des Mieters gegen uns aus Gründen der Gewährleistung verpflichten wir  uns

• primär zur kostenlosen Lieferung gleichwertiger Stücke (sofern vorhanden)

• oder ersatzweise zu einer Preisminderung.

5. Pflichten des Mieters

5.1 Übernahme. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu übernehmen, für den Transport in geeigneter Weise zu verpacken und auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu verladen und zu transportieren, sofern nicht die Versendung der gemieteten Gegenstände durch uns gesondert vereinbart wurde (siehe Punkt 12 „Transport“).

5.2 Untersuchung und Mängelrüge. Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände bei Übernahme unverzüglich auf ordnungsgemäßen Zustand und auf Vollständigkeit zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andere als die angezeigten Mängel können vom Mieter nicht geltend gemacht werden.

5.3 Verwendung und Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden, sie pfleglich zu behandeln, keinerlei Veränderungen daran vorzunehmen sie und am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer zur vereinbarten Zeit dort zu übergeben, wo er sie übernommen hat. Bei Rückgabe müssen die gemieteten Gegenstände in demselben Zustand sein wie bei ihrer Übernahme durch den Mieter.

6. Rücktritt vom Mietvertrag

/ Nichtübernahme der Mietgegenstände / Vorzeitige Rückstellung der Mietgegenstände

6.1 Wirksamkeit des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird mit seinem Abschluß gemäß Punkt 1 wirksam und für beide Parteien verbindlich.

6.2 Rücktritt des Mieters. Ein später Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag ist gegen Bezahlung eines Entgelts zulässig, welches bei einem Rücktritt fällig wird:

•  20% des vereinbarten Mietentgelts bei einem Rücktritt spätestens 2 Wochen vor Beginn der vereinbarten Mietdauer

•  40% des vereinbarten Mietentgelts bei einem Rücktritt spätestens 1 Woche vor Beginn der vereinbarten Mietdauer

•  80% des vereinbarten Mietentgelts bei einem noch späteren Rücktritt

6.3 Nichtübernahme der Mietgegenstände. Übernimmt der Mieter die gemieteten Gegenstände nicht zum vereinbarten Termin, ohne jedoch vom Mietvertrag zurückzutreten, ist er verpflichtet, für die vereinbarte Mietdauer das volle Mietentgelt zu bezahlen.

6.4 Vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände.

Gibt der Mieter die gemieteten Gegenstände vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, bleibt seine Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Mietentgelts bestehen. Für den Zeitraum ab Rückstellung der gemieteten Gegenstände bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer reduziert sich das darauf entfallende Mietentgelt auf 80% des auf diesen Zeitraum entfallenden Mietentgelts.

6.5 Anrechnung von reduzierten Mietentgelten. Bei der Rechnungslegung von fälligen Mietentgelten werden reduzierte Mietentgelte (nach dem Rücktritt des Mieters oder der vorzeitigen Rückgabe) durch Abzug berücksichtigt.

7. Mietentgelt

Das Mietentgelt wird jeweils ausdrücklich für die gesamte Mietdauer vereinbart und versteht sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Versandkosten werden zusätzlich zum Mietentgelt in Rechnung gestellt.

8. Zahlungen

8.1 Fälligkeit. Rechnungsbeträge sind sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungen des Mieters gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Konto als geleistet.

8.2 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Übergabe von sonstigen vom Mieter gemieteten Gegenständen bis zur vollen Bezahlung der ausständigen Beträge zu verweigern oder von weiteren Mietverträgen mit dem Mieter zurückzutreten.

9. Haftung des Mieters

9.1 Beschädigung und Untergang. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten, oder den Transporteur trägt der Mieter das Risiko der Verschlechterung (Beschädigung, Verunreinigung) oder des Untergangs (Verlust, Zerstörung) der gemieteten Gegenstände, gleichgültig, durch wen verursacht und ohne, daß es auf ein Verschulden des Mieters ankommt. Die gemieteten Gegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei der Übernahme die Mängel angezeigt hat. Werden bei der Rückgabe Beschädigungen oder Verunreinigungen festgestellt, die nicht bereits bei der Übernahme angezeigt wurden, trägt der Mieter die Beweislast, daß diese nicht während der Mietdauer entstanden sind. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig bei Verschlechterung (Beschädigung, Verunreinigung) für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Untergang (Zerstörung, Verlust) für die Kosten der Wiederbeschaffung. Bei Verschulden haftet der Mieter darüber hinaus für den durch die (vorübergehende) Nichtverfügbarkeit der betroffenen Gegenstände verursachten, nachgewiesenen entgangenen Gewinn.

9.2 Verzug mit der Rückstellung. Wenn der Mieter die gemieteten Gegenstände nicht am letzten Tag der Mietdauer vereinbarungsgemäß an uns zurückgibt, hat er das Mietentgelt zum Listenpreis für jeden angefangenen Tag des Verzugs weiterzubezahlen.

10. Versicherung

Wir weisen darauf hin, daß die gemieteten Gegenstände nicht versichert sind und empfehlen dem Mieter, die gemieteten Gegenstände für die Dauer der Miete gegen Verschlechterung und Untergang zu versichern.

11. Sicherheitsleistung

Wir behalten uns  vor, in Einzelfällen (z.B. bei Vermietung ins Ausland, bei Neumietern, bei besonders wertvollen Objekten) die Stellung einer Sicherheit (z. B. Barkaution) durch den Mieter zu verlangen. Für den Fall, daß eine solche Barkaution vereinbart wird, sind wir nicht verpflichtet, diese getrennt von ihren eigenen Geldern zu verwalten, sondern berechtigt, diese mit ihren eigenen Geldern zu vermengen. Eine Verpflichtung zur Verzinsung besteht nicht.

12. Transport

12.1 Transport durch Mieter. Wir stellen die gemieteten Gegenstände auf unserem Firmengelände zur Abholung bereit. Die ordnungsgemäße Verpackung, Verladung und Abholung obliegen dem Mieter. Der Mieter trägt die Transportgefahr und die Transportkosten.

12.2 Transport durch uns. Wir stellen die gemieteten Gegenstände am vereinbarten Ort bereit und tragen die Transportgefahr.

12.3 Versand durch uns. Aufgrund einer gesonderten Vereinbarung versenden wir die gemieteten Gegenstände an den Mieter und / oder veranlassen deren Rücktransport vom Mieter an uns. Der Mieter trägt in jedem Fall die Transportgefahr und die Transportkosten. Die Übergabe der gemieteten Gegenstände an den Transporteur gilt als Übergabe wie in Punkt 5. Die Übernahme der gemieteten Gegenstände vom Transporteur durch uns gilt als Rücknahme.

13. Haftung des Vermieters

Unsere Haftung für Sachschäden ist auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden beschränkt, wobei das Verschulden durch den Mieter zu beweisen ist. Die Haftung für Vermögensschäden (einschließlich entgangenem Gewinn) aus welchem Rechtsgrund auch immer wird im höchstzulässigen Ausmaß ausgeschlossen und ist beschränkt auf das vereinbarte Mietentgelt. Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der vereinbarten Mietdauer.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird Essen als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Ebenso wird Essen als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

15. Anzeigen und Erklärungen

Sofern nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderes bestimmt ist, bedürfen sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Mieters (z. B. Mängelrüge) an uns der Schriftform. Sie werden mit Zugang bei uns wirksam.

16. Adresse, Adressänderung

Der Mieter erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Mietvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Mieter ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.